Das Impressum und die Geldwäsche.
IMPRESSUM.
Rockstar Immobilien GmbH
Freigerichter Strasse 6A
63796 Kahl am Main
vertreten durch die Geschäftsführerin:
Birgit Wagner
Kontakt
team@rockstarimmo.de
Handelsregister: Amtsgericht Aschaffenburg
Handelsregisternummer: HRB 11232
Gewerbeerlaubnis gem. §34c erteilt.
Berufsaufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg, Kerschensteinerstr. 9, 63741 Aschaffenburg
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE273595452
Datenschutzbeauftragter nach DSGVO:
Klaus Bacherle
datenschutz@rockstarimmo.de
weitere Informationen zum Datenschutz:
www.lda.bayern.de
"Rockstar Immobilien" ist eine eingetragene Schutzmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt unter Aktenzeichen 3020100680660 und 3020100680679.
“Offizeller Lieferant purer Wohnfreude” ist eine eingetragene Schutzmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt unter Aktenzeichen 3020172187693.
Verbraucherinformationen zur alternativen Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt folgende Plattform zur Online-Streitbeilegung (sog. OS)
bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Wir
nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbung etwa durch Spam Mails vor. Mit der Nutzung unserer Internetseite willigen Sie hiermit ausdrücklich in die genannten Bedingungen ein.
HINWEIS / BELEHRUNG GELDWÄSCHEGESETZ (GwG).
Pflichten des Maklers nach dem Geldwäschegesetz:
Feststellung der Identität des Kunden (§ 3 GwG).
Immobilienmakler müssen sich den Personalausweis Ihrer Kunden zeigen lassen, bei Firmen den Handelsregisterauszug und die Daten aus diesen festhalten.
Name, Geburtsort- und datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken.
Bei Firmen werden die Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz der Hauptniederlassung sowie den Namen
des Geschäftsführers vermerkt.
Die Anfertigung einer Kopie des Ausweises oder des Handelsregisters ist in jedem Fall ausreichend.
Überprüfung, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.
Einholung über Informationen über den Geschäftszweck.
Aufbewahrung der Unterlagen (Kopie Personalausweis etc.) vom Immobilienmakler für 5 Jahre.
Kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung sowie die im Verlauf durchgeführten Transaktionen (insbesondere Zahlungsflüsse) durch den Immobilienmakler.
Verpflichtungen für Sie als Kunde zur Erteilung entsprechender Auskünfte und Vorlage der Unterlagen oder des Ausweises zur Überprüfung durch den Immobilienberater (gemäß § 4 Abs. 6 GwG).